Grundreinigung – Glossar der Gebäudereinigung
Wichtige Fachausdrücke der Pflege- und Reinigungsarbeiten von Gebäuden verständlich erklärt.
Definition und Erklärung des Begriffes „Grundreinigung“
Der Wortschatz der Gebäudereinigung unterscheidet drei Kategorien unterschiedlicher Reinigungsarten. Neben den beiden Reinigungsarten Sichtreinigung und Unterhaltsreinigung bezeichnet der Begriff Grundreinigung die genaueste und gründlichste aller drei Reinigungsarten. Eine der geläufigsten Arten der Grundreinigung ist beispielsweise der Frühjahrsputz.
Im Rahmen einer fachmännischen Grundreinigung führt eine Reinigungskraft Putztätigkeiten in einem Gebäude selbst an unzugänglichen und unbequem zu erreichenden Stellen aus wie Ecken, Kanten, Profilrillen, Nischen und Schrankoberseiten. Über den Umfang der Unterhaltsreinigung - Staubwischen, Staubsaugen, Feuchtwischen der Böden, Sanitärreinigung, Müllbeseitigung - hinaus erfolgen umfangreiche Wasch- und Pflegetätigkeiten mit den geeigneten Reinigungsmitteln:
- Fußbodenreinigung samt Entfernung alter und Auftrag neuer Schutz- und Pflegeschichten
- Textil-, Teppichboden- und Teppichreinigung trocken und feucht
- Reinigung und Pflege der Möblierung, Einrichtung, Elektrogeräte und Lampen
- Gardinenwaschen und Jalousiesäuberung
- Putzen von Fensterbänken, Fensterrahmen und Fensterverglasungen
- Reinigen von Türen (Klinken, Türblätter samt Türzargen) und Heizkörpern
- Treppenhaus- und Liftreinigung
Zweck der Grundreinigung ist die Erhaltung der allgemeinen Hygiene in einem Haushalt oder Gewerbebetrieb. Des Weiteren trägt die Grundreinigung zum Werterhalt und einem positiven Erscheinungsbild von Räumlichkeiten und Gebäuden bei.