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Reinigungsmittel – Glossar der Gebäudereinigung

Wichtige Fachausdrücke der Pflege- und Reinigungsarbeiten von Gebäuden verständlich erklärt.

Definition und Erklärung des Begriffes „Reinigungsmittel“

Reinigungsmittel sind Detergenzien (lateinisch „detergere“, deutsch „abwischen“), die je nach zu bearbeitendem Gegenstand allgemein als Putzmittel eingesetzt werden. Reinigungsmittel dienen zur Entfernung von Schmutz und unerwünschten Anhaftungen. Reinigungsmittel werden meist verdünnt und in Wasser gelöst hergestellt, da eine zu hohe Konzentration zu Oberflächenbeschädigungen, Vergiftungen, Verätzungen und Umweltschäden führen kann. Die Wasserlösung begünstigt darüber hinaus als sogenanntes polares Lösungsmittel den beabsichtigten Reinigungseffekt. Gleichzeitig wird mit dem Wasserfilm der Schmutz entfernt.

Zu den in Haushalten und Gewerbebetrieben verwendeten Reinigungsmitteln zählen im entferntesten Sinne ebenfalls der Arzneimittelherstellung dienende oder in der Kosmetikbranche eingesetzte Mittel zur Körperpflege zu den Reinigungsmitteln.

Reinigungsmittel sind entweder nach den in ihnen enthaltenen aktiven Komponenten oder dem beabsichtigten Einsatzzweck und Anwendungsgebiet zu unterscheiden:

Reinigungsmittel nach Komponenten (siehe Sicherheitsdatenblättern gemäß EG-Richtlinie 91/155/EWG):

  • Tenside
  • Scheuermittel
  • Säuren, z. B. Zitronen- und Essigsäure
  • Basen (Reiniger auf alkalischer Basis)
  • Bleichmittel
  • Enzyme

 Reinigungsmittel nach Einsatzzweck und Anwendungsgebiet:

  • Küche: Geschirrspülmittel, Geschirrspülmaschinenreiniger, Klarspüler für Geschirrspülmaschinen, Backofenreiniger
  • Oberflächenbehandlung: Bodenreiniger, Neutralreiniger, Scheuermittel, Glasreinigungsmittel, Öl- und Fettreiniger
  • Beseitigung von Kalkablagerungen: Entkalker, Kalkreiniger
  • Diverse Anwendungen: z. B. Reinigungsmittel auf Alkoholbasis, Rohrreiniger, Universalreiniger, Teppichreinigungsmittel, Metallreiniger, Sanitär-, WC- und Badreiniger

 Bei allen Reinigungsmitteln ist die Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit tunlichst zu beachten. Umweltgefährdende Inhaltsstoffe von Reinigungsmitteln dürfen nicht in Umwelt und Gewässer gelangen, diese ökologisch beeinträchtigen, die menschliche Gesundheit schädigen, die Trinkwasserversorgung gefährden und den Betrieb von Abwasserreinigungseinrichtungen und Kläranlagen behindern. Das hierfür maßgebliche Regelwerk in Deutschland ist das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG).

 Obwohl Reinigungsmittel meist nicht der generellen Kennzeichnungspflicht als Gefahrstoffe unterliegen, sind sie dennoch zumindest als wassergefährdend einzustufen. Beim Einsatz von Reinigungsmitteln gilt es deshalb, die Verhältnismäßigkeit beim Einsatz und die geringstmögliche Belastung für die Umwelt einzuhalten. Reinigungskräfte und Objektleiter von zertifizierten Innungsfachbetrieben der Gebäudereinigungsbranche achten entsprechend auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen, die beispielsweise im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), im Bayerischen Wassergesetz (BayWG), in der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) und in der Abwasserverordnung (AbwV) festgelegt sind.

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